Bare Münze

Das unaufhaltsame Grounding des Flugtickets

Flugticket der Austrian Airlines (60er-Jahre). AUSTRIAN AIRLINES (CC BY-SA)

Flugtickets sind ganz besondere Wertpapiere: Sie berech­tigen zu einer nicht alltäglichen Reise. Dass sie nicht aussehen wie ein gewöhnlicher Fahrschein, hat seinen Grund.

Ein Flugticket ist ein Wertpapier par excellence: Ein Flug nach Amerika, Asien oder Australien kostet eine schöne Stange Geld. Daraus ergibt sich ein eigenartiger Konflikt: Aus rechtlicher Sicht ist ein Flugticket nämlich bloss ein Gutschein, eine Art Eintrittskarte, die zur Beförderung von Passagier und Gepäck in einem Flugzeug berechtigt. Andererseits kostet diese Karte aber eine Menge Geld, und ein schmuckloses Ticket wie für den Bus, das Kino oder die Geisterbahn scheint dem realen Wert nicht angemessen zu sein.

Aus diesem Grund hatten Flugtickets jahrzehntelang auszusehen wie eine Mischung aus Aktie und Banknote. Spezialpapier, aufwendiger Druck, imitierte Wasserzeichen – all diese Merkmale sollten nicht nur Fälschungen verhindern, sondern vor ­allem dem Passagier den Eindruck vermitteln, nebst einem sündhaft teuren Transport auch ein kostbares Dokument erstanden zu haben.

Dabei war das eigentliche Flugticket im Grunde stets Nebensache. Nach schweizerischem und deutschem Recht kommt ein Vertrag nämlich bereits zustande, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte einig sind. Sobald der Passagier der Fluggesellschaft (oder dem Reisebüro) mitteilt, dass und wann er fliegen will, gilt der entsprechende Vertrag als abgeschlossen. Das Ticket, ob in Form eines aufwendigen Flugscheins oder eines formlosen E-Tickets, ist nur der Beleg für die vereinbarte Transportleistung: die Beförderung von Person und Gepäck auf einer bestimmten Strecke zu einem bestimmten Preis. Was sich einfach liest, ist gesetzlich ein Labyrinth. Die Schweiz etwa kennt für diese Art von Beförderungsverträgen kein eigenes Gesetz, und daher kommen Vorschriften des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts und anderer Vertragstypen wie des Auftrags, des Werkvertrags und des Frachtvertrags sowie einschlägige EU-Verordnungen zur Anwendung.

Wo Gesetze fehlen, kommt es auf das Kleingedruckte an. Die allgemeinen Vertragsbedingungen der Airlines regeln die wichtigen Vertragspunkte: Flugdatum und -zeit, Strecke, Transportleistung, aber auch Besonderes wie etwa das Recht der Fluggesellschaft, den Passagier nötigenfalls von einer anderen Airline befördern zu lassen, oder die Bedingungen für eine allfällige Rückerstattung des Flugpreises. Weil diese Bestimmungen im Bedarfsfall wichtig sind, lagen sie jedem Flugschein bei.

Und doch: Dass es bei Flugtickets auf teuren Druck nicht ankommt, zeigen die heutigen elektronischen Tickets. Sie bestehen im Kern nur noch aus einer Buchungsnummer, einer sechs- oder siebenstelligen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Statt ein sperriges, mehrseitiges Wertpapier vorzuweisen, reicht es aus, am Check-in-Schalter oder am Automaten diesen Code anzugeben – oder, noch einfacher, von der Handy- oder Smartwatch-App anzeigen zu lassen.

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