Wer etwas auf dem Kerbholz hat, der hat einen üblen Ruf. Die Redewendung hat einen sehr konkreten Hintergrund: Das Kerbholz, ein Stock mit angebrachten Kerben, gab es tatsächlich – als Schuldschein der Vorzeit.
Im Drama «Wallensteins Lager» lässt Friedrich Schiller eine Händlerin auftreten, die den Soldaten eine Flasche Wein kredenzt mit den Worten:
Das kommt nicht aufs Kerbholz. Ich geb‘ es gern.
Im Mittelalter, als der Analphabetismus verbreitet und das Münzgeld knapp war, diente das Kerbholz als eine Art Zählstab, als Quittung oder fälschungssicherer Schuldschein – und war damit so etwas wie eine Blockchain der Frühzeit. Kerbhölzer dienten als Quittungen für geleistete Zahlungen und Warenlieferungen – oder aber als Beleg für ausstehende Leistungen. Davon erzählt auch die Redensart «etwas auf dem Kerbholz haben»: Es bedeutete ursprünglich, dass jemand Schulden gemacht hatte; erst später setzte sich die allgemeinere Bedeutung «sich schuldig machen» durch. Im Streitfall galt das Kerbholz vor Gericht als Beweismittel. Als die Bank of England anlässlich ihrer Gründung 1697 eine Anleihe im Umfang von einer Million damaligen Pfund ausgab, dienten königliche Kerbstöcke (tally sticks) als Urkunde. Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein blieben die Kerbhölzer bei der Bank von England in Gebrauch.
Wenn jemand Schulden machte, dann standen die Beteiligten zu allen Zeiten vor einem Problem: Wie hielt man die Schuld so fest, dass sie jederzeit überprüfbar war und vor allem, dass keiner den anderen übers Ohr hauen konnte? Die Lösung war ebenso einfach wie effektiv: Man nahm ein Holzbrettchen zur Hand und ritzte quer zur Maserung Kerben ein, deren Anzahl der Schuldenhöhe entsprach, und beschriftete den Stock mit Federkiel und Tinte. Anschliessend wurde das Holz der Länge nach gespalten, und beide Parteien erhielten je eine Hälfte. So konnte der Gläubiger keine Kerbe hinzufügen und der Schuldner keine beseitigen – ein einfacher Vergleich hätte jede Manipulation unverzüglich auffliegen lassen.
Kerbstöcke waren vor allem in Landwirtschaft, Fischfang und Bergbau üblich, für ausstehende Rechnungen, Steuern, Fangmengen, Spielschulden und dergleichen. Im Alpenraum wurden Wasserrechte mit Kerbhölzern dokumentiert und Lohnforderungen von Tagelöhnern in Stöcke gekerbt – eine schräge Kerbe für einen halben, eine gerade für einen ganzen Arbeitstag. Im «Code civil», dem napoleonischen Zivilrecht von 1804, wird das Kerbregister ausdrücklich als rechtsgültige Urkunde anerkannt:
Ihren Mustern korrespondirende Kerbhölzer haben Glauben zwischen denjenigen Personen, welche gewohnt sind, die Lieferungen, welche sie im Kleinen machen und erhalten, auf diese Art zu konstatiren.
Am vereinbarten Zahltag pflegten Gläubiger und Schuldner ihre Kerbhölzer gegeneinanderzuhalten und zu prüfen. Wenn die Kerben übereinstimmten, hatte alles seine Richtigkeit, und nach dem Tilgen der Schuld (und bei einem guten Glas Wein) warf man die Hölzer ganz einfach ins lodernde Feuer. Ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen: Als Grossbritannien 1834 die gängige Praxis aufhob, Steuerquittungen in Form von Kerbhölzern auszustellen, wurden auf einen Schlag zwei volle Wagenladungen Kerbhölzer überflüssig. Am 16. Oktober dieses Jahres wurden diese auf Anweisung des Schatzkanzlers im Palace of Westminster verbrannt. Das unbeaufsichtigte Feuer schleuderte Glutreste ins Innere des House of Lords, die eine Weile vor sich hin glommen. Der senile Hausmeister und sein Personal ignorierten geflissentlich den sich ausbreitenden Brandgeruch, bis am Ende ein Teil des Palasts ein Raub der Flammen wurde.