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Weihnachtsgeld: Süsser die Glocken nie klingen

Die besinnliche Adventszeit ist auch eine Zeit des Geldsegens: Im November landet der 13. Monatslohn auf dem Konto. Der hat eine durchaus weihnachtliche Geschichte.

Beim ersten Weihnachtsfest überreichte der Chef bei Kerzenschein und Adventsbeleuchtung jedem Mitarbeiter persönlich das Weihnachtsgeld. […] Beim nächsten Weihnachtsfest fragte er seinen Fahrer, ob er denn auch am Sonntag in der Kirche gewesen sei. Der Fahrer sagte: «Nein, ich weiss nicht, wieso sollte ich auch?» «Ja, danken für das Weihnachtsgeld.» «Das habe ich doch von der Firma erhalten.» «Nein, über die Firma durch Gott.»

Mit dieser Anekdote beschreibt Autor Hans-Hermann Beckherrn die Stimmung als junger Industriearbeiter im Ruhrgebiet der 50er-Jahre. Das sogenannte ‹Weihnachtsgeld›, eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ist ein Überbleibsel aus der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts. Die ­desolate Lage der Arbeiter in ihren Werken machte Fabrik­besitzern ihre nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Verantwortung bewusst, und so kam es, dass an Weihnachten manch einer mit einem prall gefüllten Beutel durchs Werk schritt und jedem Arbeiter ein Geschenk, Esswaren oder, immer öfter, ein Geldstück überreichte, um auch den Ärmsten ein gelungenes Weihnachtsfest zu ermöglichen. Diese freiwillige Zahlung wurde im angelsächsischen Raum ‹Remuneration› genannt und entspricht im heutigen Sprachgebrauch am ehesten einer Gratifikation.

Im Verlauf der Jahrzehnte bürgerte sich dieser Brauch ein, und zur Zeit der Weimarer Republik wurden regelmässige Remunerationen üblich – das Weihnachtsgeld im November etwa oder ein Urlaubsgeld im Juni. Die Zahlungen blieben nach wie vor freiwillig, bis deutsche und österreichische Gewerkschaften in den 50er-Jahren zum ersten Mal einen tarifvertraglichen Anspruch auf ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld durchsetzten. In der Schweiz war es erst zehn Jahre später so weit.

Die Höhe des Weihnachtsgelds hängt von der Branche, dem Unternehmen, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Auch wenn das Weihnachtsgeld heute gemeinhin als 13. Monatsgehalt (und das Urlaubsgeld als 14. Monatsgehalt) bezeichnet wird, handelt es sich längst nicht überall um einen vollen zusätzlichen Monatslohn: Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Spannweite enorm – sie reichte von einem Scherflein im Wert eines einzelnen Pfennigs bis hin zu einer Summe von mehreren Mark. 1972 handelte die deutsche Industriegewerkschaft (IG) Metall ein «13. Monatseinkommen» in der Höhe von 10 bis 30 Prozent eines Monatslohns aus, das von der Dauer der Betriebs­zugehörigkeit abhängig war – eine Spannweite, die heute 25 bis 55 Prozent beträgt.

Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgelder nach wie vor nicht existiert: In vielen europäischen Ländern und Wirtschaftszweigen hat sich (in Einzel- und Kollektivverträgen) ein volles 13. Monatsgehalt eingebürgert, und in besonders ertragsintensiven Branchen gibt’s zusätzlich einen 14., in seltenen Fällen sogar einen 15. vollen Monatslohn. Und kein Patron fragt mehr danach, ob man sonntags dafür auch ein Dankgebet gesprochen habe.